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Mopedversicherung

 

... schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie bei der Benutzung Ihres Mopeds anderen zufügen könnten.
Nur mit einem Versicherungskennzeichen darf Ihr Moped auf die Straße. Als Halter eines Mofas, Mopeds, Mokicks sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Mopeds abzuschließen.
Dies gilt auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (letztere bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum).
  • Mit unserer Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie durch die Nutzung Dritten zufügen können. Versicherungsschutz genießen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer.
  • Darüber hinaus kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren jeder Art entstehen können.
Wichtig: Jedes Verkehrsjahr benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen! 

Das Verkehrsjahr in der Mopedversicherung beginnt jeweils am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Die Versicherung kann für den gesamten Zeitraum oder auch kürzer abgeschlossen werden.

Mit unserem Tarifrechner können Sie unverbindlich Ihre individuelle Versicherungsprämie ermitteln. Rechnen Sie selbst!

Die Moped-Police (ist der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz) und das aktuelle Versicherungskennzeichen liegt in unseren Filialen bereits für Sie bereit.