Krankenvollversicherung
... ist die private Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung und bietet Ihnen umfassenden Schutz und erstklassige Behandlung als Privatpatient.
Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung nicht schwerfallen!!
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat.
Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine
Grundversorgung bieten.
Unsere Krankenvollversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz und die Sicherheit stabiler Beiträge auch im Alter - häufig hilft sie sogar Geld zu sparen- und das bei deutlich besseren Leistungen.
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Arbeitnehmer können gemäß Gesetzentwurf zur geplanten Gesundheitsreform (GKV-WSG) zukünftig erst dann in die private Krankenvollversicherung wechseln, wenn ihr Arbeitsentgelt in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten hat.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat.
Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine
Grundversorgung bieten.
Unsere Krankenvollversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz und die Sicherheit stabiler Beiträge auch im Alter - häufig hilft sie sogar Geld zu sparen- und das bei deutlich besseren Leistungen.
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Arbeitnehmer können gemäß Gesetzentwurf zur geplanten Gesundheitsreform (GKV-WSG) zukünftig erst dann in die private Krankenvollversicherung wechseln, wenn ihr Arbeitsentgelt in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten hat.
Das bietet die Krankenvollversicherung:
- Sie können Ihren behandelnden Arzt frei wählen.
- Die Wahl des Krankenhauses steht Ihnen offen.
- Als Vertragspartner Ihres Arztes wählen Sie gemeinsam die Behandlungsmethode.
- Erstattet werden auch Heilpraktikerbehandlungen und andere alternative Heilmethoden wie beispielsweise Homöopathie, Akupressur, Akupunktur und Neuraltherapie
- Sie können die bestmögliche Versorgung z. B. bei Brillen, Massagen oder Zahnbehandlungen wählen.
- Es fallen keine Zuzahlungen bei Medikamenten an.
- Der in den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung enthaltene gesetzliche Beitragszuschlag sorgt für zusätzliche Stabilität der Beiträge im Alter.
- Nur wenige Tarife beinhalten Summenbegrenzungen und Staffelungen im Zahn- und kieferorthopädischen Bereich.
- Wir erstatten auch Vorsorgeuntersuchungen, die weit über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen.
- Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern.
Und das bietet sie wahlweise:
- Krankenhaus- und Pflegetagegelder
- Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
- spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Dieser Schutz für Ihre Gesundheit muss nicht teuer sein! Unser Ansprechpartner berät Sie gern!

