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Anleihen

 

Um sich mittel- bis langfristig Kapital zu beschaffen, geben Staaten, Länder oder Unternehmen am Rentenmarkt Papiere aus, die als Schuldverschreibungen, Anleihen, Pfandbriefe oder auch als Obligationen bezeichnet werden.
Der Käufer der Anleihe wird durch den Erwerb Gläubiger, der Emittent Schuldner, der die Verzinsung und die Rückzahlung gewährleistet. Die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ist ein Recht (Forderungsrecht), dass in einer Urkunde, der Anleihe, verbrieft ist.

Folgende Rechte sind in einer Anleihe verbrieft:


  • Recht auf Verzinsung in Höhe des Kupons
  • Recht auf Rückzahlung zum Nennwert
  • Vorrangige Rückzahlung gegenüber Aktionären im Konkursfall

Anders als bei einer Aktie hat der Anleihen-Anleger keine Stimm- oder Teilhaberrechte.
Anleihen bringen dem Inhaber einen festen, vorher festgelegten Zinsertrag, der in Prozenten des Nennwerts ausgedrückt wird. Diese Zinsen bekommt der Anleger alle sechs Monate oder jährlich zu bestimmten Terminen ausgezahlt. Anleihen werden auch als fest verzinsliche Wertpapiere oder Renten bezeichnet. 

Für den Emittenten ist die Ausgabe einer Anleihe eine Alternative zu einem Bankkredit. Gegenüber diesem hat die Anleihe den Vorteil, dass der Emittent Liquidität bekommt, ohne zusätzliche Sicherheiten bereitstellen zu müssen.
Die Verzinsung bleibt bei fest verzinslichen Anleihen während der gesamten Laufzeit konstant. Bei variabel verzinslichen Anleihen, den sogenannten Floatern, wird sie vom Emittenten in bestimmten Abständen entsprechend der Anleihenbedingungen angepasst.
Am Laufzeitende zahlt der Emittent dem Gläubiger, also dem Inhaber der Anleihe, den eingezahlten Betrag wieder zurück. Da sich die Anleihen über den Kurs der aktuellen Zinsentwicklung am Markt anpassen, kann es zur Kursschwankungen kommen.