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Betriebliche Altersvorsorge

 

Um sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen zu müssen, sollte man diese sowohl durch private, als auch durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzen. Sie als Arbeitnehmer haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Entgeltumwandlung, das Sie nutzen sollten.
Das Prinzip:
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass dieser einen Teil Ihres Gehaltes zurückbehält und für Sie in eine Rentenversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG einzahlt. Das geht natürlich auch mit Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen. Im Alter haben Sie dann Anspruch auf regelmäßige Rentenzahlungen. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kapitalauszahlung.

Ihre Vorteile:

Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
Steuerfreiheit bei Beiträgen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) (in 2007: 2.520 EUR), gegebenenfalls zuzüglich 1.800 EUR jährlich und Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis 4 % der BBG-GRV bis Ende 2008.

Übertragung auf neuen Arbeitgeber möglich
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, ist eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder auf dessen Versorgungseinrichtung ebenso möglich wie eine private Weiterführung des Vertrages. 

Garantierte lebenslange Rentenzahlungen

Hinterbliebenenschutz und Schutz bei Invalidität
Neben der "Rentenlücke" in der gesetzlichen Altersversorgung besteht in vielen Fällen ein ebenso lückenhafter Schutz der Hinterbliebenen und bei Invalidität. Auch diese Lücken können mit Hilfe der Direktversicherung geschlossen werden, indem Sie eine Hinterbliebenenabsicherung mit vereinbaren bzw. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einschließen.